2024
07.07.2024
Endlich wieder Grüne Jugend! – Ein Ende der Fokussierung auf die Kampagnen der GJ Bayern und GJ Bundesverband Die Mitgliederversammlung der GJ Augsburg beschließt, 1. dass wir in zukünftigen Wahlkämpfen neben den GJ-Kampagnen oder ähnlich orientierten Formaten aus dem Landes- oder Bundesverband auch Wahlkampf für uns politisch nahestehende Parteien machen, 2. dass es für uns in kommenden Wahlkämpfen immer auch ein Ziel ist, auf ein gutes Wahlergebnis für unsere Mutterpartei und andere uns politisch nahestehe Parteien hinzuarbeiten und 3. dass wir unterstützenswerte Kandidierende aus den Reihen der GJ, welche für die Grünen antreten in ihrem Wahlkampf nach besten Kräften unterstützen. 4. Wir stellen fest, dass ein Ziel unserer politischen Arbeit ist, die Grünen als unsere Mutterpartei in unserem Sinne zu verändern. Auf diesem Weg ist für uns eine gegenseitige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Grünen auf Augenhöhe ein wichtiger und erhaltenswerter Bestandteil unserer Verbandsarbeit. |
2023
16.12.2023
Bio-Klippe mit 27 Die Grüne Jugend Augsburg spricht sich dafür aus, dass das Höchstalter für eine Mitgliedschaft bei der Grünen Jugend 27 Jahre betragen soll. Sie unterstützt die Einführung bzw. Beibehaltung dieser Regelung für die Grüne Jugend und ihre Gebietsverbände. |
2022
17.12.2022
Wahlkampfteam für die Landtagswahl 2023 Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand der GJ Augsburg für die Landtagswahl 2023 ein Wahlkapfteam einzurichten. Das Wahlkampfteam soll mit und neben dem Vorstand Wahlkampfaktionen planen und durchführen. Das Wahlkampfteam besteht aus vier Personen. Es ist mindestens zur Hälfte mit FINTA*-Personen (Frauen, inter*, nichtbinär, trans*, agender Personen) zu besetzen. Das Wahlkampfteam ist spätestens Ende Juni 2023 auf einer Mitgliederversammlung zu wählen. Auf diese Wahl finden die Regelungen des § 7 der Satzung der Grünen Jugend Augsburg Anwendung. Der Vorstand hat das Wahlkampfteam in der Planung von Wahlkampfaktionen einzubinden. Das Wahlkampfteam kann in Absprache mit dem Vorstand selbstständig Aktionen planen und durchführen. Die Geschäftsführungsbefugnis des Vorstands bleibt unberührt. Das Wahlkampfteam löst sich mit Ablauf des Wahltages automatisch auf. |