Beschlossene Anträge

2024

07.07.2024

Endlich wieder Grüne Jugend! – Ein Ende der Fokussierung auf die Kampagnen der GJ Bayern und GJ Bundesverband
Die Mitgliederversammlung der GJ Augsburg beschließt,

1. dass wir in zukünftigen Wahlkämpfen neben den GJ-Kampagnen oder ähnlich
orientierten Formaten aus dem Landes- oder Bundesverband auch Wahlkampf für uns
politisch nahestehende Parteien machen,

2. dass es für uns in kommenden Wahlkämpfen immer auch ein Ziel ist, auf ein
gutes Wahlergebnis für unsere Mutterpartei und andere uns politisch nahestehe
Parteien hinzuarbeiten und

3. dass wir unterstützenswerte Kandidierende aus den Reihen der GJ, welche für
die Grünen antreten in ihrem Wahlkampf nach besten Kräften unterstützen.

4. Wir stellen fest, dass ein Ziel unserer politischen Arbeit ist, die Grünen
als unsere Mutterpartei in unserem Sinne zu verändern. Auf diesem Weg ist für
uns eine gegenseitige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Grünen auf
Augenhöhe ein wichtiger und erhaltenswerter Bestandteil unserer Verbandsarbeit.

2023

16.12.2023

Bio-Klippe mit 27
Die Grüne Jugend Augsburg spricht sich dafür aus, dass das Höchstalter für eine
Mitgliedschaft bei der Grünen Jugend 27 Jahre betragen soll. Sie unterstützt die
Einführung bzw. Beibehaltung dieser Regelung für die Grüne Jugend und ihre
Gebietsverbände.

2022

17.12.2022

Wahlkampfteam für die Landtagswahl 2023
Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand der GJ Augsburg für die
Landtagswahl 2023 ein Wahlkapfteam einzurichten.
Das Wahlkampfteam soll mit und neben dem Vorstand Wahlkampfaktionen planen und
durchführen.
Das Wahlkampfteam besteht aus vier Personen. Es ist mindestens zur Hälfte mit
FINTA*-Personen (Frauen, inter*, nichtbinär, trans*, agender Personen) zu
besetzen. Das Wahlkampfteam ist spätestens Ende Juni 2023 auf einer
Mitgliederversammlung zu wählen. Auf diese Wahl finden die Regelungen des § 7
der Satzung der Grünen Jugend Augsburg Anwendung.
Der Vorstand hat das Wahlkampfteam in der Planung von Wahlkampfaktionen
einzubinden. Das Wahlkampfteam kann in Absprache mit dem Vorstand selbstständig
Aktionen planen und durchführen. Die Geschäftsführungsbefugnis des Vorstands
bleibt unberührt.
Das Wahlkampfteam löst sich mit Ablauf des Wahltages automatisch auf.