Transsexuellengesetz (TSG)

Vor über 40 Jahren wurde das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen, auch bekannt als Transsexuellengesetz (TSG), verabschiedet. Seitdem hat es bei den Betroffenen für viel Schmerz und Entwürdigung gesorgt.

Das Gesetz besagt, dass eine Trans*person mindestens drei Jahre den Wunsch nach einer Vornamensänderung haben muss, bevor ein Gericht über dies entscheiden kann. Dafür sind außerdem laut Gesetz zwei unabhängige psychologische Gutachten erforderlich.

Das gesamte gerichtliche Verfahren kostet durchschnittlich 1500-2000€ und die Art und Weise der Anfertigung solcher Gutachten ist für Trans*frauen und Trans*männer, die sich zu diesem Schritt entscheiden, entwürdigend und erniedrigend.

Seit seiner Einführung steht das Gesetz stark in der Kritik – einige Teile wurden sogar bereits als verfassungswidrig eingestuft und gestrichen – und vor allem in der Vergangenheit wurde auf Grundlage des TSG Unrecht begangen, unter anderem Zwangssterilisationen. Heute verlangt man vor allem die Entschädigung aller, die durch das Gesetz seelisch und körperlich Leid tragen mussten.

Der Wille, das TSG gänzlich abzuschaffen, existiert schon lange. Aber auch 40 Jahre nach seinem Inkrafttreten scheiterte im vergangenen Mai der Antrag von B90/DIEGRÜNEN auf dessen Ersetzung durch ein modernes und würdevolles Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag. Der Antrag scheiterte im Mai.

Louisa Kirstein

Quelle: Twitter, Sven Lehman, MdB, 20. Mai 2021